Fallbeispiel

 

Mona kommt nach der Karenz wieder im Rahmen von Elternteilzeit an ihren Arbeitsplatz zurück.

War sie zuvor eine beim Geschäftsführer hochgeschätzte Mitarbeiterin mit einem überaus selbständigen Aufgabengebiet, erfährt sie gleich bei der Begrüßung, dass auf Grund ihrer langen Abwesenheit, eine Kollegin ihre Agenda übertragen bekommen habe und dass man bis man etwas anderes hätte, sie vorläufig in die Buchhaltung versetzen würde.

Für Mona ein großer Schock, hat man ihr doch bei Bekanntgabe der Schwangerschaft versichert, dass sich für sie nichts ändern würde. Die Aufgaben in der Buchhaltung haben in keinster Weise mit ihrer alten Tätigkeit zu tun, weder besitzt sie die nötigen Kenntnisse, auch war immer klar, dass dieser Aufgabenbereich trotz Wirtschaftsstudiums für sie nicht in Frage kommt. Auf ihre Reklamation hin, wird sie vorerst vertröstet, sie möge sich gedulden, es würde bald besser werden.

Nachdem Mona nun beginnt alle vier Wochen beim Geschäftsführer vorzusprechen und auf die Einhaltung des ihr gegebenen Versprechens zu pochen, kühlt das Verhältnis merkbar ab. Es passiert nichts, im Gegenteil Mona wird nun für für sie vollkommen inadäquate Aufgaben, wie Rechnungen abheften herangezogen, mit der Begründung, in der Buchhaltung hätte sie zu viele Fehler gemacht, wobei aber niemals eine Einschulung erfolgte.

Der Wunsch nach einer Schulungsmaßnahme um verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen zu können wird abgelehnt.

Glaubt Mona anfänglich tatsächlich noch an einen vorübergehenden Zustand, so steigert sich Resignation und Verzweiflung nach jedem erfolglosen Gespräch. Mona entwickelt massive Schlafprobleme, ihre Gedanken kreisen ständig um die Arbeit, die Kraft sich auf ihr Kind zu konzentrieren beginnt zu erlahmen. Sie wird weinerlich und gereizt, zweifelt an ihren Fähigkeiten und verliert sich zunehmend in Selbstbeschuldigungen und Schuldgefühlen.

In der Firma war und ist es selbstverständlich jede Menge unbezahlter und unabgegoltener Überstunden zu leisten, indem nach dem Tag einfach ausgestempelt wird und die Arbeit trotzdem weitergeht - etwas das auch Mona früher fast täglich gemacht hat und gegen das sich niemand in der Firma zu widersprechen traut. Auf Grund ihrer Betreuungspflichten und auch der ständigen Frustration gelingt es Mona, ihr Arbeitspensum genau einzuhalten und nicht weiter unbezahlte Mehrdienste zu verrichten.

Nachdem sie dann von einer Kollegin gehört hat, dass der Geschäftsführer gesagt hat er könne hier keine in der Hängematte liegenden Teilzeitkräfte und genauso wenig Frauen mit Kindern gebrauchen, die mögen sich doch nach Djibouti verabschieden, aber nicht hier auf seine Kosten leben, wird Mona endgültig ihrer Täuschung ledig, dass es doch ein gutes Ende geben könnte.

Diese Ent-Täuschung lässt Mona endgültig zusammenbrechen und sie in den Krankenstand gehen, gegen den sie sich trotz aller Symptome lange Zeit gewehrt hat.

Ihr Plan steht fest, sie möchte nie wieder in diese Firma zurück, da sie erkennt, dass es hier keinerlei Möglichkeiten mehr für sie gibt und dass selbst ein eventueller juristischer Protest, bezüglich der nicht dem ursprünglichen Dienstvertrag entsprechenden Arbeitsaufgaben dauerhaft keine Abhilfe schaffen würde, sondern vielmehr, wie sie es bei anderen erlebt hat, in tägliches Mobbing umschlagen könnte.

 

Das was hier deutlich wird: es geht um den Ausstoß der Betroffenen vom Arbeitsplatz, da der Geschäftsführer von ihr nicht mehr die selbe unbezahlte Arbeitsleistung wie vor der Schwangerschaft erwarten kann. Mona besitzt auf Grund der Elternteilzeit einen Kündigungsschutz, das heißt eine Kündigung auf normalem Weg ist nicht möglich. Durch das Zuteilen ungeliebter, unqualifizierter Tätigkeiten wird Mona auf Dauer so zermürbt, dass letztendlich das Ziel erreicht wird. Mona kündigt.

 

 

 
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